Strafvollzug im Heimatland
Es gibt Personen die nicht aus Liechtenstein kommen,
aber in Liechtenstein verurteilt werden.
Diese Personen können den Rest der Freiheitsstrafe
in ihrem Heimatland verbüssen.
Das ist aber nicht für alle Länder möglich.
Man muss dafür ein Formular ausfüllen.
Muss eine Person nach Verbüssung der Strafe
in das Heimatland zurück?
Dann bietet sich ein Strafvollzug im Heimatland an.
So kann die Person im Heimatland
auf die Wiedereingliederung vorbereitet werden.
Braucht der Insasse Unterstützung oder
hat Fragen zum Strafvollzug im Heimatland?
Dann wenden Sie sich an das entsprechende Konsulat.