Strafvollzug im Ausland
Grundsätzlich werden Personen, welche Freiheitsstrafen zu verbüssen haben oder für den Vollzug von Massnahmen unterzubringen sind, in dafür geeignete österreichische Strafanstalten ins Ausland überstellt. Dies, weil das Landesgefängnis in Vaduz für den Vollzug von Freiheitsstrafen oder Massnahmen nicht eingerichtet ist. Eine Verlegung zum Vollzug der Freiheitsstrafe oder Massnahme wird in der Regel veranlasst, sobald die Urteile rechtskräftig sind oder andere Umstände dies erfordern.
Personen, welche nach Verbüssung ihrer Strafe voraussichtlich ihren Lebensmittelpunkt wieder in Liechtenstein haben werden, besteht für den Entlassungsvollzug, also für die letzte Phase der Strafhaft, die Möglichkeit der Unterbringung in der Strafanstalt Saxerriet in der Schweiz. Dies sofern die Person die Bedingungen erfüllt, welche für den Entlassungsvollzug von der Strafanstalt Saxerriet vorausgesetzt werden.