Landesgefängnis
Vor dem Jahr 1990 wurden Gefangene noch in Zellen im Regierungsgebäude untergebracht. Im Jahr 1991 wurde das Landesgefängnis in Vaduz zusammen mit dem Gebäude der Landespolizei des Fürstentums Liechtensteins gebaut. Damals konzipiert als Untersuchungsgefängnis, werden heute alle Haftarten hier vollzogen, welche das liechtensteinische Recht vorsieht.
Das Landesgefängnis ist die einzige Haftanstalt in Liechtenstein. Aus Platzgründen bestehen hier aber für die verschiedenen Haftarten keine eigenen Abteilungen, weshalb es nur wenige Möglichkeiten gibt, diese Haftformen unterschiedlich zu gestalten.
Strafvollzug
Da weder die Voraussetzungen noch die Einrichtungen für längere Haftdauern im Landesgefängnis in Vaduz gegeben sind, werden Gerichtsurteile zu Freiheitsstrafen auf der Grundlage eines Staatsvertrages grundsätzlich in einer österreichischen Strafanstalt vollzogen.
Auch für den Massnahmenvollzug verfügt Liechtenstein über keine geeigneten Einrichtungen, weshalb diese ebenfalls in Österreich vollzogen werden.
Organisation
Das Landesgefängnis ist dem Ministerium für Justiz unterstellt und organisatorisch bei der Landespolizei angegliedert. Die Aufsicht und Betreuung wird durch derzeit sechs ständige Vollzugsbeamte in einem ganzjährigen 24-Stunden-Schichtbetrieb gewährleistet. Zusätzlich wird Vollzugspersonal auf Stundenbasis eingesetzt.